Investmentaktiengesellschaft und Investmentkommanditgesellschaft unter dem Kapitalanlagegesetzbuch
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ZBB, 25. Jahrgang, Heft 3: Mit der Einführung des KAGB erfahren die gesellschaftlichen Fondsvehikel eine deutliche Aufwertung. Neben die schon heute im Investmentgesetz verankerte offene Variante der Investmentaktiengesellschaft (InvAG) treten die geschlossene Variante der InvAG sowie die offene und die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft.
Bei der InvAG wird es sich künftig um die flexibelste Rechtsform für einen deutschen Investmentfonds handeln, da unter ihrem Dach mit Ausnahme von offenen Immobilienfonds alle Fondstypen des KAGB aufgelegt werden können. Auch die Errichtung von Investmentvermögen in der Form einer Investmentkommanditgesellschaft wird voraussichtlich in der künftigen Praxis rasch zum Marktstand werden, da die Personengesellschaft auch in Zukunft das bevorzugte Vehikel für die Auflage geschlossener Fonds sein wird.
Der Aufsatz von Dr. Carsten Fischer und Dr. Till Friedrich gewährt einen Überblick über die geplanten Neuerungen und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.