"Die praxisgerechte Sonderregelung für Spezial- und Investmentvermögen wahrt den umsatzsteuerlichen Status quo"
Im InvStRefG (BGBI. I 2016, 1730) wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2018 auch die Steuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen nach §4 Nr. 8 Buchst. h) UStG neu gefasst. Die Vorschrift nimmt derzeit noch auf die investmentsteuerrechtlichen Bestimmungen (insbesondere §1 Abs. 1b InvStG) Bezug, indem die Verwaltung von Investmentfonds i.S.d. InvStG umsatzsteuerfrei gestellt wird. Diese Verknüpfunge entfällt mit Inkrafttreten des InvStRefG.
Künftig ist die Steuerbefreiung der Verwaltungsdienstleitstungen an den aufsichtsrechtlichen Status des Investmentvermögens sowie an bestimmte Ausgestaltungsmerkmale geknüpft. Danach ist die Verwaltung von OGAW i.S.d. §1 Abs. 2 KAGB sowie von mit diesen vergleichbaren AIF i.S.d. §1 Abs. 3 KAGB umsatzsteuerbefreit. Die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i.S.d. VAG bleibt unverändert steuerfrei.
Das Problem sowie die Praxisfolgen werden im weiteren Verlauf diskutiert.
In: BetriebsBerater | BB 1/2.2018 | 8.1.2018