Neuer Anlauf der Finanzverwaltung zur Vergangenheitsbewältigung bei sog. cum/cum-Geschäften

 
July 31, 2017
Mit BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (IV C 6 – S 2134/10/10003-02, BStBl. I 2016, 1324) sollten Dividenden- (oder besser: Kapitalertragsteuer-)Arbitragegeschäfte mit deutschen Aktien, die vor Einführung von § 36a EStG zum 1.1.2016 getätigt wurden, geregelt werden. Das Ergebnis ist bekannt: Aufgrund öffentlichen/politischen Drucks wurde die ursprünglich „großzügig“ ausfallende Verwaltungsregelung zurückgezogen und durch das jetzt vorgelegte Schreiben vom 17.7.2017 – IV C 1 – S 2252/15/10030 :005 ersetzt. Das Schreiben vom 11.11.2016 gilt nur noch für Fälle der sog. strukturierten Wertpapierleihe (Rn. 5), denen bereits mit § 8b Abs. 10 KStG weitestgehend die Grundlage entzogen wurde.

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