FG Münster zur Besteuerung ausländischer Sondervormögen: Eine erste Analyse

 
August 28, 2017

Die Besteuerung inländischer Einkünfte von ausländischen Investmentfonds ist seit längerer Zeit umstritten. Grund hierfür ist insbesondere die gegenwärtige Beschränkung der Steuerbefreiung auf inländische Investmentfonds, während ausländische Vehikel der beschränkten Steuerpflicht unterliegen sollen.
Der Gesetzgeber hat mit der Investmentsteuerreform 2018 die steuerliche Benachteiligung ausländischer Investmentfonds zwar mit Wirkung für die Zukunft beseitigt, nun hat jedoch mit dem FG Münster erstmals ein Gericht über die generelle Körperschaftsteuerpflicht ausländischer Sondervermögen unter geltendem Recht entschieden - und diese bejaht. Wenn die Erwägungen der Urteilsbegründung auch vor dem BFH Bestand haben, kommt der Entscheidung eine über den konkreten Sachverhalt hinausgehende Bedeutung - zumindest für Besteuerungszeiträume bis einschließlich 2017 - zu.

Die Entscheidung wird im weiteren Verlauf des Artikels kritisch analysiert.

In: Betriebs-Berater | BB 35.2017 | 28.08.2017

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