"Geplante BMF-Regelungen zur Besteuerung von Dividendenersatz-zahlungen an Investmentfonds nach dem InvStG 2018"

 
March 16, 2018

Investmentfonds unterliegen gemäß § 6 Abs. 2 InvStG seit diesem Jahr mit bestimmten inländischen Einkünften einer sachlich beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Zu den steuerpflichtigen Beteiligungseinnahmen zählen gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 InvStG auch bestimmte Dividendenersatzzahlungen iSd § 2 Nr. 2 Hs. 2 KStG. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit eine Umgehung der Steuerpflicht von inländischen Beteiligungseinnahmen dergestalt zu vermeiden, dass Investmentfonds die zugrunde liegenden Aktien von dem Dividendenstichtag im Rahmen eines Wertpapierdarlehens, eines echten Wertpapierpensionsgeschäfts iSd § 340b Abs. 2 HGB oder auf ähnlichem Wege auf einen Dritten übertragen. Die als Ersatz für die Dividenden zu leistenden Kompensationszahlungen sollen deshalb ebenso wie inländische Dividendenzahlungen (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 InvStG) besteuert werden.

 

Die Auswirkungen auf den Steuersatz werden im weiteren Verlauf diskutiert.

Lesen Sie den Aufsatz "Geplante BMF-Regelungen zur Besteuerung von Dividendenersatz­zahlungen an Investmentfonds nach dem InvStG 2018".

In: DStR 2018, S. 557

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