Stellungnahme des Instituts für Kartellrecht zum Entwurf des Leitfadens „Transaktionswert-Schwellen für die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben (§ 35 Abs. 1a GWB und § 9 Abs. 4 KartG)“
Stellungnahme des Instituts für Kartellrecht (Professoren Kersting, Meyer-Lindemann, Podszun) zum Entwurf des Leitfadens „Transaktionswert-Schwellen für die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben (§ 35 Abs. 1a GWB und § 9 Abs. 4 KartG)“ des Bundeskartellamts und der Bundeswettbewerbsbehörde vom 14.5.2018.
Am Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf forschen in enger Verzahnung mit der Düsseldorfer Kartellrechtspraxis Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Themen des deutschen, europäischen und internationalen Kartellrechts. Die Beteiligung an der Fortentwicklung des Kartellrechts aus wissenschaftlicher Perspektive sieht das Institut als eine Kernaufgabe an. So haben wir die 9. GWB-Novelle durch die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren, 1 die Herausgabe einer Kommentierung zur Novelle 2 und fortlaufend im Blog des Instituts 3 begleitet.
Diese Stellungnahme wurde von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Prof. Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann, M.C.J. (NYU) und Prof. Dr. Rupprecht Podszun verfasst.
Lesen Sie die Stellungnahme auf der Website der Heinrich Heine Universität Düsseldorf.