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Dr. Karl von Rumohr berät insbesondere bei komplexen gesellschafts- und handelsrechtlichen Streitigkeiten, wie auch bei allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei grenzüberschreitenden und nationalen M&A-Transaktionen. Insbesondere vertritt Dr. von Rumohr Mandanten bei Aktionärsstreitigkeiten, Post-M&A-Verfahren, im Bereich Managementhaftung sowie bei Unternehmensrestrukturierungen, einschließlich Fusionen und Umwandlungen. Ferner umfasst seine Beratungsleistung alle Aspekte des deutschen Aktiengesetzes, darunter Gründungen, Gesellschafterversammlungen sowie Rechte von Minderheitsaktionären.
In der im Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2024 veröffentlichten Peer-Review-Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" wird Dr. von Rumohr für den Bereich Litigation empfohlen.
Vor seinem Wechsel zu Dechert war er für eine anerkannte internationale Kanzlei in München und New York tätig. Dr. von Rumohr spricht fließend Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.
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- Georg-August-Universität Göttingen, Ph.D. in Law (Dr. jur.), 2005
- Universidad de Granada (UGR)
- Humboldt-Universität zu Berlin
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