Michael Bayr berät Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht, schwerpunktmäßig im Bereich Strukturierung von internationalen Investmentfonds, Asset-Management, Investment- und Versicherungsaufsichtsrecht, sowie Kapitalanlage- und Investmentsteuerrecht. Er veröffentlichte mehrere Artikel in Juris Praxisreport Versicherungsrecht.

Michael Bayr ist sowohl Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht als auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Vor seiner Tätigkeit bei Dechert war er Associate in der Prozessführungsabteilung einer führenden deutschen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei.